ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Die ECA Weinberger (Weinberger Günter Patrick) nachfolgend "ECA" genannt,
erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
ECA ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung
des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der
Interessen von ECA für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur
Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht
binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ECA
verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Widerspricht der
Kunde fristgemäß, so ist ECA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu
kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in
Kraft treten sollen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ECA hat ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
Vertragsangebot, Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch ECA oder mit der
ersten Erfüllungshandlung von ECA zustande. Handelt es sich bei dem Kunden
um einen Verbraucher, wird der Zugang des Kundenangebotes
durch ECA unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die
Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. ECA
stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren
dauerhaften Datenträger die in genannten Informationen auf
Nachfrage zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer
, bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und
Annahmeerklärung nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als
neues Angebot.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder
des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige
vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde
verpflichtet sich, ECA jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu
unterrichten; auf entsprechende Anfrage von ECA hat der Kunde die Daten zu
bestätigen. Bei Verstoß ist ECA berechtigt, die vertraglichen Leistungen
sofort zu sperren.
Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
Der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des
Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei
Wochen und beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der
Informationspflichten; bei der Lieferung von Waren
beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger,
bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des
Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Widerrufserklärung. Die Erklärung bedarf keiner Begründung und
ist in Textform gegenüber ECA Kunden-Support, Illyrerweg 14, 9073 Klagenfurt
, Fax 0043 (0) 463/26 44 81 zu erklären. Der Textform genügt ein Fax oder
Brief unter Angabe der Kundennummer sowie einer eigenhändigen Unterschrift.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen
herauszugeben.
Inhalte, Nutzung von Internet-Seiten und Datenverkehr
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
(Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen,
gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu
Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder
erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails.
Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von ECA
speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder
Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des
Rechenzentrums oder Datennetzes von ECA zu gefährden.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende
Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des
Fortsetzungszusammenhangs verspricht der Kunde die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.010,00
(in Worten: fünftausendundzehn Euro). Die Geltendmachung eines weiteren
Schadensersatzes durch ECA ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Erlangt ECA Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der
E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen
gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen,
ist ECA berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den
Zugang zu diesen zu sperren.
Verstoßen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden
reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder
dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder
Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde
gegenüber ECA auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde
stellt ECA im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen
resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
ECA schickt E-Mails, SMS oder sonstige Nachrichten in das Internet. ECA
übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen
Nachrichten an den Empfänger, ebensowenig für die richtige Wiedergabe der
Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, ECA kann
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Sofern das Datentransfervolumen (Traffic) oder das Datenspeichervolumen die
für den jeweiligen Monat tariflich vorgesehene Höchstmenge übersteigt, kann
ECA die Seiten und/oder Accounts sperren und/oder vom Kunden für die
überschreitenden Volumina ein angemessenes Entgelt verlangen.
Bestimmte Leistungsangebote von ECA beinhalten ein Virenschutzprogramm, das
der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. ECA weist darauf hin,
dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine
hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl
der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung.
Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte
E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem
Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in
angemessenen Abständen abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Für
kostenlose ECA FreeMail-Tarife gilt darüber hinaus Folgendes: ECA ist
berechtigt, die im Account des Kunden gespeicherten Nachrichten und sonstige
Dateien nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Inaktivität (kein Login über
Webbrowser oder E-Mail-Programm) ohne Rückfrage zu löschen. Nach einem
Zeitraum von 1 Jahr der Inaktivität ist ECA darüber hinaus berechtigt, die
ECA E-Mail-Adressen ("Aliase") des Kunden freizugeben und anderen Kunden zur
Verfügung zu stellen. Zugang zu seinem ECA Account hat der Kunde danach nur
noch über seine Kundennummer in Verbindung mit seinem Passwort. Nach Auswahl
einer neuen E-Mail-Adresse steht der entsprechende ECA Zugang wieder
uneingeschränkt zur Verfügung.
Die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen sowie die
E-Mail-Adressen des Kunden dürfen mit Form, Inhalt und Zweck nicht gegen
gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
Erlangt ECA Kenntnis von einem Verstoß, so ist ECA berechtigt, den
Domain-Namen oder die E-Mail-Adresse zu sperren und/oder der jeweils
zuständigen Registrierungsstelle zurückzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, von ECA zum Zwecke des Zugangs zu deren
Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und ECA unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten
das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte
durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von ECA nutzen, haftet der Kunde
gegenüber ECA auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen
Abständen, mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchzuführen,
wobei Daten, die auf den Servern von ECA abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige
Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten am Computersystem
oder vor der Installation von Hardware durchzuführen. Der Kunde testet im
Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in
seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des
Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der
Gewährleistung und der Pflege von ECA erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste
eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten
Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Ende des Nutzungsrechts
Soweit dem Kunden von ECA ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für
Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht
aufgrund Kündigung endet, gilt:
Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen,
eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen
an ECA zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er
nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen
Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber
ECA bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des
Vertrages fort.
Lieferung, Leistungen
ECA gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ECA
liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu
erreichen ist. ECA kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der
Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
ECA behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des
technischen Fortschritts zu verbessern. Die Hardware wird vom Kunden selbst
aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind
solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch ECA oder einen der
ECA-Geschäftspartner" gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Übergabe auf
den Kunden über.
Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit
Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde
Unternehmer ist. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.
Die vertragsgegenständlichen Programme installiert ECA nicht, es sei denn,
dies ist ausdrücklich vereinbart.
Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den
neuen, vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit
nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von ECA ist
-- auch wenn die Installation als solche von ECA erbracht wird --
insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme
an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die
bereits beim Kunden vorhandenen Programme von ECA bezogen worden sind.
Weitere begleitende Leistungen von ECA, auch die Benutzereinführung und
Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart
worden ist.
ECA ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand
gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.
Im Übrigen wird ECA dem Kunden zweimal wöchentlich per E-Mail die
Kundenzeitschrift "ECA Magazin" zusenden, die unter anderem wichtige
technische Hinweise, Tips & Tricks zu den ECA Dienstleistungen enthält.
Kunden der werbefreien ECA Tarife können das Abonnement der
Kundenzeitschrift mit einer Nachricht an info@mail-x.eu jederzeit kündigen.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird ECA im
Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer
anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde
berechtigt und verpflichtet.
ECA hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ECA übernimmt deshalb keine
Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains
frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Ware Eigentum von ECA. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ECA das
Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der
Kunde in Zahlungsverzug, kann ECA - unbeschadet sonstiger Rechte - vom
Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen.
Lizenzvereinbarungen
Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist ECA oder einer
ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt
hat.
Der Kunde erhält von ECA ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wenn der Kunde von ECA für
Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden
Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff
"Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen
(Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen
Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren
Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.
Nutzung der Programme
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das Programm
nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese
Lizenzvereinbarung einhält.
Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine
"Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher
oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das
lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver
installiert ist, gilt als nicht genutzt.
Die von ECA erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der
Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel
Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem.
Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm
gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert
werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen,
jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder
Ressourcen übersteigen.
Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind,
dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein,
jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv
benutzt werden.
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und
hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das
Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden.
Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von ECA nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin
beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen;
das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble,
reverse-compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche
Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar
vorgesehen ist;
das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm
zu erteilen.
Preise und Zahlung
Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der
Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem
Konto von ECA gutgeschrieben sein.
ECA ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung
mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Der geänderte Preis gilt, wenn der
Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht.
Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen
fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das
Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu
kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise
Festpreise.
ECA ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen
Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend
anzupassen.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte
oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine
separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats
bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom
Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
Im Verzugsfall ist ECA berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von
8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern
behält sich ECA vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend
zu machen. ECA ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen
einzustellen, überdies, die Internet-Präsenzen, den Internet-Zugang und/oder
die E-Mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren; der Kunde bleibt auch für
die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Mit Forderungen von ECA kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ECA
an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet ECA 9,60 Euro pro
Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei
denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in
wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Gewährleistung
Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu
dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter
Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und
Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat ECA
bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen, der
Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Ablieferung der Ware schriftlich
bei ECA anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach
rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern,
erforderlichenfalls zu entfernen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die
durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von ECA durchgeführte
Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder
sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem
Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist
nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr und für
Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne
werden, wenn nicht abweichend vereinbart, von ECA nicht übernommen.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Rechte Dritter
ECA wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer
Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch ECA in
der Bundesrepublik Österreich hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich
auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde ECA
von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und ECA
alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen
vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von ECA entfallen, wenn
Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert
wurden oder zusammen mit nicht von ECA gelieferter Hardware oder Programmen
genutzt werden.
Werden von Dritten gegenüber ECA Ansprüche wegen tatsächlicher oder
behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist ECA berechtigt, die Domain
des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die
Präsenzen des Kunden zu sperren.
Haftung
ECA haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht
fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im
letzteren Fall ist die Haftung von ECA begrenzt auf den bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten haftet ECA gegenüber Unternehmern nicht.
Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt ECA unbenommen. Die
gesetzliche Haftung von ECA bei Personenschäden und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. ECA haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt
des Angebots betroffen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von ECA.
ECA distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf
die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von ECA
bestehen. ECA übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für
die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst
verantwortlich.
Datenschutz
ECA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne
weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die
Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich
sind. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem
Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
ECA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die
Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet
nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der
Kunde weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer
am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf
Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden
Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert
sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr,
wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden
eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist ECA berechtigt, den Vertrag mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn
der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, das Recht zur fristlosen Kündigung
bleibt unberührt.
ECA ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
der Kunde seinen bei Vertragsschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er ECA
nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt
(als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder
"postlagernd");
der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von
mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
der Kunde schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die
Vergaberichtlinien verstößt;
die Internet-Seiten, der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden
reservierten und/oder genutzten Domain-Namen und/oder die E-Mail-Adresse des
Kunden gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte
Dritter verstößt.
Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch ECA, es sei denn, ECA
ist ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.
Im Falle einer von ECA ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist ECA
berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen
Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung
während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das
Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ECA berechtigt, die Seiten
und/oder Accounts des Kunden zu sperren.
Ungeachtet und unbeschadet einer Kündigung ist ECA berechtigt, den Zugang
zum Account des Kunden zu sperren, wenn der Kunde den Account länger als 6
Monate nicht durch ein Login genutzt hat.
Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Klagenfurt.
Für die von ECA auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher
Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter
Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen
Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurocar Austria (Weinberger Günter
Patrick), Klagenfurt, Stand: 11/2008