ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich

Die ECA Weinberger (Weinberger Günter Patrick) nachfolgend "ECA" genannt, erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
ECA ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ECA für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ECA verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist ECA berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ECA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsangebot, Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch ECA oder mit der ersten Erfüllungshandlung von ECA zustande. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, wird der Zugang des Kundenangebotes durch ECA unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. ECA stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer , bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, ECA jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von ECA hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist ECA berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz

Der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten; bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Erklärung bedarf keiner Begründung und ist in Textform gegenüber ECA Kunden-Support, Illyrerweg 14, 9073 Klagenfurt , Fax 0043 (0) 463/26 44 81 zu erklären. Der Textform genügt ein Fax oder Brief unter Angabe der Kundennummer sowie einer eigenhändigen Unterschrift. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

Inhalte, Nutzung von Internet-Seiten und Datenverkehr

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails.
Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von ECA speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von ECA zu gefährden.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.010,00
(in Worten: fünftausendundzehn Euro). Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes durch ECA ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Erlangt ECA Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist ECA berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.
Verstoßen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber ECA auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde stellt ECA im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
ECA schickt E-Mails, SMS oder sonstige Nachrichten in das Internet. ECA übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten an den Empfänger, ebensowenig für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, ECA kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Sofern das Datentransfervolumen (Traffic) oder das Datenspeichervolumen die für den jeweiligen Monat tariflich vorgesehene Höchstmenge übersteigt, kann ECA die Seiten und/oder Accounts sperren und/oder vom Kunden für die überschreitenden Volumina ein angemessenes Entgelt verlangen.
Bestimmte Leistungsangebote von ECA beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. ECA weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u.a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in angemessenen Abständen abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Für kostenlose ECA FreeMail-Tarife gilt darüber hinaus Folgendes: ECA ist berechtigt, die im Account des Kunden gespeicherten Nachrichten und sonstige Dateien nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder E-Mail-Programm) ohne Rückfrage zu löschen. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr der Inaktivität ist ECA darüber hinaus berechtigt, die ECA E-Mail-Adressen ("Aliase") des Kunden freizugeben und anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zugang zu seinem ECA Account hat der Kunde danach nur noch über seine Kundennummer in Verbindung mit seinem Passwort. Nach Auswahl einer neuen E-Mail-Adresse steht der entsprechende ECA Zugang wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen sowie die E-Mail-Adressen des Kunden dürfen mit Form, Inhalt und Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Erlangt ECA Kenntnis von einem Verstoß, so ist ECA berechtigt, den Domain-Namen oder die E-Mail-Adresse zu sperren und/oder der jeweils zuständigen Registrierungsstelle zurückzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, von ECA zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und ECA unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von ECA nutzen, haftet der Kunde gegenüber ECA auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von ECA abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten am Computersystem oder vor der Installation von Hardware durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von ECA erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.

Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Kunden von ECA ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt:
Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an ECA zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber ECA bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

Lieferung, Leistungen

ECA gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ECA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. ECA kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
ECA behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch ECA oder einen der ECA-Geschäftspartner" gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über.
Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde Unternehmer ist. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.
Die vertragsgegenständlichen Programme installiert ECA nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von ECA ist -- auch wenn die Installation als solche von ECA erbracht wird -- insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von ECA bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von ECA, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
ECA ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.
Im Übrigen wird ECA dem Kunden zweimal wöchentlich per E-Mail die Kundenzeitschrift "ECA Magazin" zusenden, die unter anderem wichtige technische Hinweise, Tips & Tricks zu den ECA Dienstleistungen enthält. Kunden der werbefreien ECA Tarife können das Abonnement der Kundenzeitschrift mit einer Nachricht an info@mail-x.eu jederzeit kündigen.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird ECA im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
ECA hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ECA übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von ECA. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ECA das Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann ECA - unbeschadet sonstiger Rechte - vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen.

Lizenzvereinbarungen

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist ECA oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat.
Der Kunde erhält von ECA ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wenn der Kunde von ECA für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.

Nutzung der Programme

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält.
Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt.
Die von ECA erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem.
Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von ECA nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen;
das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist;
das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.

Preise und Zahlung

Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von ECA gutgeschrieben sein.
ECA ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.
ECA ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
Im Verzugsfall ist ECA berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern behält sich ECA vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. ECA ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, die Internet-Präsenzen, den Internet-Zugang und/oder die E-Mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren; der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Mit Forderungen von ECA kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ECA an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet ECA 9,60 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Gewährleistung

Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat ECA bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen, der Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Ablieferung der Ware schriftlich bei ECA anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von ECA durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr und für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne werden, wenn nicht abweichend vereinbart, von ECA nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Rechte Dritter

ECA wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch ECA in der Bundesrepublik Österreich hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde ECA von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und ECA alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von ECA entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von ECA gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
Werden von Dritten gegenüber ECA Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist ECA berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.

Haftung

ECA haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von ECA begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet ECA gegenüber Unternehmern nicht. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt ECA unbenommen. Die gesetzliche Haftung von ECA bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. ECA haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ECA.
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Datenschutz

ECA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
ECA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Kündigungsfristen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist ECA berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
ECA ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
der Kunde seinen bei Vertragsschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er ECA nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt (als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder "postlagernd");
der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
der Kunde schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt;
die Internet-Seiten, der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen und/oder die E-Mail-Adresse des Kunden gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt.
Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch ECA, es sei denn, ECA ist ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.
Im Falle einer von ECA ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist ECA berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ECA berechtigt, die Seiten und/oder Accounts des Kunden zu sperren.
Ungeachtet und unbeschadet einer Kündigung ist ECA berechtigt, den Zugang zum Account des Kunden zu sperren, wenn der Kunde den Account länger als 6 Monate nicht durch ein Login genutzt hat.

Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Klagenfurt.
Für die von ECA auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurocar Austria (Weinberger Günter Patrick), Klagenfurt, Stand: 11/2008